Kirchenkreis
Gleichstellung
Ziel der Gleichstellungsarbeit ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Kirche. Die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten werden im Gleichstellungsgesetz und der Richtlinie beschrieben.
Die Gleichstellungsbeauftragte berät auf Leitungsebene, wie Kirche hier langfristig verändert werden kann. In folgenden Fällen kann die Gleichstellungsarbeit Unterstützung leisten: in Personalangelegenheiten bei Vorstellung, Einstellung, Umsetzung mit einer Dauer von mehr als drei Monaten, Versetzung, Fortbildung, beruflichem Aufstieg und vorzeitiger Beendigung der Beschäftigung, in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten.
Hier gibt es das komplette "Kirchengesetz zur Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Gleichstellungsgesetz - GleiStG)" zum nachlesen.
Gleichstellungsbeauftragte ist Andrea Goede, ihre Stellvertreterin Silke Dehnert
Familienbildungsreferentin
Tel.: 02303 / 288 - 129
Mobil: 0170 / 552 6670
Zimmer: 1.21
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