Lebensbegleitung
Zu vielen Anlässen im Lebenslauf gibt es kirchliche Feste und Rituale. In Gemeinschaft und vor Gott lassen wir uns trösten, feiern frohe Feste oder stellen uns ganz bewusst unter Gottes Segen.
Diese Feiern begleiten unser Leben, von der Wiege bis zur Bahre. Sie haben ihren Platz in unserer Gemeinde, doch manchmal suchen wir auch bewusst andere Orte auf.
Sprechen Sie ihre Gemeinde an, wenn es etwas zu feiern gibt oder wenn sie an einer bestimmten Stelle in Ihrem Leben kirchliche Begleitung wünschen.
Taufe
In der Taufe findet die Zusage der Liebe und des Segens Gottes ihren Ausdruck. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen. Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück. Mit der Taufe beginnt kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Sie ist ihrem Wesen nach einmalig im Leben eines Menschen. Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist. Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes vollzogene Taufe ist gültig. Bei einer Taufe werden durch die Eltern in der Regel zwei Paten bestellt.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Taufe finden Sie hier
Konfirmation
Die Kirche, in der Kinder getauft werden, übernimmt zugleich die Verantwortung dafür, dass die heranwachsenden Getauften in die Lage versetzt werden, über ihren Glauben Rechenschaft abzulegen. Damit sich Jugendliche zum christlichen Glauben bekennen können, muss er ihnen zuvor nahe gebracht worden sein. Die Verpflichtung zur Unterweisung leitet die Kirche aus dem Taufbefehl Jesu ab (Matthäus 28,18-20). Die Konfirmation (lat: confirmatio = Bekräftigung, Stärkung) versetzt Menschen in die Lage, mit eigenen Worten ihren Glauben zu formulieren.
Die Konfirmationszeit wird in den Gemeinden sehr unterschiedlich gestaltet: als regelmäßiger wöchentlicher Unterricht oder in Projektform oder im sog. KU3-Format, hier sind die Konfirmanden ein Jahr bereits in der dritten Klasse zusammen. Häufig finden auch Konfi-Camps statt - mehrtägie Events mit allen Konfis einer Region. Informationen über die jeweilge Form der Konfirmandenzeit erhalten Sie in Ihrer Kirchengemeinde.
Infos rumd um die Konfirmation hier - Das Internetprotal für Konfirmanden www.konfiweb.de/
Hochzeit
Der schönste Tag im Leben hat für viele Menschen auch selbstverständlich seinen Platz in der Kirche. Sich das Ja-Wort vor dem Traualtar zu geben, bedeutet, die Partnerschaft unter den Segen gottes zu stellen un der Gemeinde zur Fürbitte anzuvertrauen.
Sprechen Sie ihre Gemeinde frühzeitig an, wenn Sie vor der kirchlichen Hochzeit stehen. Der Rahmen von der Musik bis zur Mitwirkung will ja gut überlegt werden. Die Pfarrerinnen und Pfarrer besprechen mit Ihnen, was sowohl für das Fest wichtig ist.
Hochzeitskirchen
Auch im Kirchenkreis Unna sind einige Kirchen besonders als Hochzeitskirchen gefragt. Grundsätzlich gilt, dass Gemeindeglieder in "ihrer" Kirche ohne weitere Aufwendungen heiraten können. Wenn ein Paar sich jedoch eine besondere Kirche aussucht, gelten hierfür von Ort zu Ort andere Regelungen. Diese erfahren Sie jeweils in den Gemeindebüros.
Service-Seiten
Trauung, alles auf einem Blick trauung.bayern-evangelisch.de/
Fragen rund um die kirchliche Trauung www.ekvw.de
Einen Trauspruch finden www.trauspruch.de
Trauerbegleitung
Beim Tod eines geliebten Mensch stehen auf einmal so viele Dinge im Vordergrund: die eigene Trauer, die vielen organisatorischen Erledigungen... Doch wie können Sie in dieser Situation unterstützt werden? Hier kann Ihre Kirche Sie begleiten und hlefen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Gemeinde auf. Je nach Ihren Wünschen wird die Begleitung der Trauerzeit gestaltet.
Vielleicht ist auch eine Trauerbegleitung über längere Zeit für Sie hilfreich? Weitere Infos hier.
Einige oft gestellte Fragen:
Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer und dem Bestatter hinsichtlich der Liedauswahl und der Möglichkeit besonderer Formen der Bestattung.
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet. Dieser Wille ist zu respektieren. Stattdessen kann ein Redner eine Trauerfeier durchführen. Wenn Sie als Angehörige dennoch ein kirchliche Trauerfeier wünschen, suchen Sie das Gespräch mit der Pfarrerin/dem Pfarrer. Möglicherweise kann aus seelsorglichen Gründen doch eine christliche Bestattung erfolgen.
Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen werden.
Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.
Was ist eine Aussegnung?
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat und äußern Sie Ihre Wünsche.
Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.
Was kostet eine Beerdigung?
Neben den Kosten für Sarg, Grab und Kränze können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle / Kirche und die Inanspruchnahme des Organisten oder der Organistin hinzukommen.
Segnung zu Anlässen
Der Segen sagt Gottes Begleitung zu: Gott behütet dich. Er geht mit dir und bleibt bei dir. Gott wendet sich dir zu, und du bist bei ihm angesehen.
Der Segen erinnert an Gottes Verlässlichkeit. Er verspricht Gottes Nähe auch in leidvollen Erfahrungen. Segen wirkt sich im Leben aus; er ist mit Händen zugreifen: Die Fruchtbarkeit der Erde, von Mensch und Tier, das Gelingen einer Beziehung, der Erfolg einer Arbeit, auch der Wohlstand gehören zum Segen Gottes.
Besonders an den Wegkreuzungen unserer Lebensgeschichte bitten wir um seinen Segen und um seinen Schutz. Wo wir einen neuen Schritt im Leben wagen, bitten wir Gott um seinen Segen, dass er uns begleite und stärke.
Wer darf segnen?
Jede und jeder darf den Segen Gottes für andere erbitten und ihn zusprechen. Dabei segnen nicht wir Menschen, sondern Gott tut das durch uns. Menschen sprechen anderen den Segen zu in der Gewissheit, dass Gott zu seiner Verheißung steht.
Segnungen von Partnerschaften oder in bestimmten Lebenssituationen nehmen die Pfarrerinnen und Pfarrer der Ortsgemeinden vor. Sprechen Sie Ihre Gemeinde direkt an.




