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Friedenskirche Unna-Massen Die Kirche wurde nach Grundsteinlegung am 28. Juni 1953 und tatkräftiger Mithilfe während der Bauzeit am 1. Advent 1955 eingeweiht. Im Jahr 2013 wurde eine durch einen Raumteiler geschützte Gedenkkapelle eingerichtet und ein Durchgang zum Gemeindehaus errichtet. An der Wand neben dem Altarraum zeigt ein Putzschnitt den „Sinkenden Petrus“. Die Orgel ist eine Steinmann-Orgel von 1978 . Drei Glocken rufen die Gemeinde zum Gebet und Gottesdienst. Sie tragen die Aufschriften: „Er ist unser Friede“, „Land, Land, Land höre des Herrn Wort!“ und „Ehre sein Gott in der Höhe“ .

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Archiv

29. April 2022

Neue und größere Mitarbeitendenvertretungen

Die neue MAV des Ev. Kirchenkreises Unna mit ihrem Vorsitzenden Michael Schr?der (2.v.l.)

Im April wurden im Kirchenkreis Unna die drei Mitarbeitendenvertretungen (MAV) neu gewählt. Für den Kirchenkreis, die OGS und das Kindergartenwerk stehen nun die neuen MAVen fest, sie sind ab dem 1. Mai im Amt. Die gestiegene Anzahl der Mitarbeitenden in den Bereichen führte überall zu einer Vergrößerung der Vertretungen.

Erstmal lag die Anzahl der Beschäftigten im Kirchenkreis über 50, somit besteht die neue nun aus fünf Personen. Zwei der jetzt Gewählten waren schon vorher in dem Gremien, drei sind neu. Gewählt wurden Ute Fehl, Enrico Gruda, Melanie Rümenapp, Philipp Sauerstein und Michael Schröder. Fehl und Schröder gehörten auch der alten MAV an. Vorsitzender der MAV ist wieder Michael Schröder.

In der MAV der OGS sind gewählt: Andrea Zilly (Vorsitzende), Heike Bartmann- Scherding, Tim Kauker, Meik Magiera, Tanja Krafft, Manuela Ingwersen und Bärbel Kuhlmann. Sie vertreten die über 150 Mitarbeitenden in den Offenen Ganztagsschulen in Trägerschaft des Kirchenkreises. Diese MAV besteht jetzt aus sieben, früher aus fünf Mitglieder. Die Vorsitzende ist mit einer halben Stelle freigestellt.

Die Interessen der rund 400 Mitarbeitenden im Kindergartenwerk vertreten in den nächsten Jahren Frauke Hurkens (Vorsitzende und freigestellt), Anke Kaulmann, Jens Koert, Daniela Köster, Anke Frigge, Iris Hiepe, Anja Hering, Mike Kingel und Silvia Nielinger.

Die Mitarbeitervertretungen sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) geregelt. Die MAV tritt dafür ein, dass arbeits-, sozial- und dienstrechtliche Gesetze, z. B. Arbeitsverträge oder Tarifregelungen,  zugunsten der Beschäftigten eingehalten werden. Sie verfolgt Beschwerden und Anfragen von Beschäftigten und verhandelt mit der Dienststellenleitung auf deren Erledigung. Die MAV hat weiterhin Mitbestimmungsrechte, z. B. bei der Einstellung, Dienstplangestaltung oder Einführung von neuen Arbeitsmethoden. In Fragen des Arbeits- und Berufslebens nimmt sie eine beratende und begleitende Funktion wahr.