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12. Januar 2021
Keine Elternbeiträge in Schließungszeiten
Regelungen für Kita und OGS
Verpflegungsgeld
Vom Träger, also dem Ev. Kirchenkreis Unna, wird das normalerweise das Verpflegungsgeld eingezogen. Doch nicht im Januar. Stattdessen werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Mahlzeiten erfasst und auf der Basis eines abgestuften Berechnungsmodells die Beiträge ermittelt und im Nachgang erhoben. Weitere Infos hierzu folgen und sind in diesem Elternbrief zu lesen.
In der OGS wird zunächst im Januar 2021 keine Essenspauschale eingezogen.
Elternbeiträge für Betreuung
Die Elternbeiträge für die Betreuung werden von den jeweiligen Kommunen festgesetzt und eingezogen. Diese haben in NRW alle vereinbart, im Januar keine Gebühren einzuziehen. Wie eine mögliche Rückzahlung organisiert wird, regeln die einzelnen Kommunen.
Für die Früh- und 8-1-Betreuung im offenen Ganztag erhebt der Kirchenkreis den Elternbeitrag. Auch der ist zunächst im Januar ausgesetzt.
Im Evangelischen Kirchenkreis Unna befinden sich 26 Tageseinrichtungen für Kinder in der Trägerschaft des Kindergartenwerkes des Kirchenkreises sowie der evangelischen Kirchengemeinden. Insgesamt werden rund 1.900 Kinder betreut. An 17 Grundschulen ist der Kirchenkreis der Träger der Offenen Ganztagsschule mit insgesamt etwa 2.100 Schülerinnen und Schülern.
Kontakt:
Kindertagesstätten: Hermann Schiefer, Geschäftsführer Kindergartenwerk, Tel.: 02303-288 127
Offener Ganztag: Koordinator Michael Klimziak, Tel.: 02303-288 108