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Die Stiftskirche Fröndenberg wurde ab 1230 als Klosterkirche eines Zisterzienserinnenklosters gebaut. Sie war von Anfang an mit dem märkischen Grafengeschlecht von Altena verbunden und wurde als Grabeskirche genutzt. Das Kirchenschiff selber wurde damals vom „normalen“ Volk genutzt. Der Bereich unter der Empore wurde lange als eine Art Krypta ausgewiesen. Hier fanden z.B. einige Grafen von der Mark, aber auch Äbtissinnen ihre letzte Ruhestätte (z.B. Graf Otto – 1262, Graf Engelbert – 1391). Nach gut 200 Jahren Klostertätigkeit wurden die Klosterregeln allmählich aufgegeben. Die Einrichtung wurde zu einer Versorgungsstätte für Töchter des südwestfälischen Hochadels. Der Marienaltar im Seitenschiff der Stiftskirche ist in seiner Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Er ist um 1400 entstanden und wird Konrad von Soest zugeschrieben. Er erzählt einen Marienzyklus und setzt damit kirchliche Legendenbildung und biblisches Material in Farbe um. Der Reichsadler auf dem Altar mit den Initialen FR für Friedericus Rex (Preußenkönig Friedrich) erinnert an die Fürsorgeflicht Preußens gegenüber der Stiftskirche seit der Säkularisation von 1803. Die Kirche gehört bis heute dem Land Nordrhein-Westfalen in der preußischen Rechtsnachfolge.

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Archiv

01. Mai 2020

Langsame Rückkehr in die Kirchen

Vor der R?ckkehr zu ?ffentlichen Gottesdiensten bereiten die Gemeinden sich sorgf?ltig vor.

Gemeinden bereiten sich auf öffentliche Gottesdienste vor

Seit Anfang Mai ist es den Kirchengemeinden wieder erlaubt, Gottesdienste in ihren Kirchen und mit Besuchern zu feiern. Im Evangelischen Kirchenkreis Unna wird der Start in die Zeit nach der Schließung gut vorbereitet. Bis Mitte Mai werden die Gemeinden hierfür brauchen. Und eines ist sicher: so wie vorher, wird es zunächst noch nicht.

Der Schutz der Menschen geht bei allen Planungen vor. Daher steigen die Gemeinden nur dann wieder ins Gottesdienstgeschehen ein, wenn alle nötigen Vorbereitungen getroffen ist. Dies haben die Gemeinden nach einer gemeinsamen Absprache versichert. Die Vorbereitungen sind vielfältig: Maskenpflicht, Abstandsregelungen und begrenzte Anzahl von Teilnehmenden – das kennen die Besucher aus Behörden und Geschäften. Aber auch der Verzicht auf Gemeinde- und Chorgesang oder auf Blasinstrumente und Abendmahl erschweren die Organisation und die Gestaltung von Gottesdiensten. So muss dem Superintendenten für jeden Gottesdienstort ein Konzept vorgelegt werden. Darin wird unter anderem beschrieben, wie viele Personen teilnehmen können, denn die Richtlinie der Evangelischen Landeskirche von Westfalen sieht zwei Meter Abstand in jede Richtung als geboten. Dies führt dazu, dass auch in der größten Kirche, der Evangelischen Stadtkirche Unna, maximal ca. 90 Personen teilnehmen können. Die werden gebeten, sich in Listen mit Kontaktdaten einzutragen, damit eventuelle Infektionsketten nachgehalten werden können. Auch die möglichen Wege und Laufrichtungen werden je nach örtlichen Begebenheiten festgelegt. Auf gesellige Anteile wie Kirchcafé muss weiterhin gänzlich verzichtet werden.

Von einer Rückkehr zu normalen Gottesdiensten sind die evangelischen Gemeinden somit noch weit entfernt. So geht es darum, sich heranzutasten, wie ein würdiger Gottesdienst unter diesen Begebenheiten gelingt. Und es wird weiterhin Alternativen geben: im Internet, als Lesegottesdienst oder in einer der vielen anderen Formen, die unsere Gemeinden ja in den letzten Wochen kreativ entwickelt haben. Diese Regelungen gelten zunächst für den Mai. Ob und welche Lockerungen danach möglich sind, hängt von der allgemeinen Entwicklung sowie von den Erfahrungen in den Gottesdiensten ab.

Antworten auf die wichtigste Fragen rund um die Öffnung hier