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22. April 2020
Würde und Trauerbewältigung ermöglichen
Kirchenkreis Unna beschreibt Beisetzungsregeln auf evangelischen Friedhöfen
In einem Schreiben hat sich der Evangelische Kirchenkreis Unna an die Bestatter gewandt. Denn zwischen den Kommunen und von Bestatter zu Bestatter gab und gibt es verschiedene Regelung bezüglich der Durchführung von Bestattungen. Daneben hat auch die Evangelische Landeskirche von Westfalen hierzu Hinweise gegeben. Mit dem Brief beschreibt der Ev. Kirchenkreis nun, was zurzeit bei Beerdigungen auf evangelischen Friedhöfen gilt.
Einen würdigen Abschied von einem Menschen zu ermöglichen, dies sei gerade jetzt geboten, wo die Begleitung in den letzten Stunden nicht möglich ist, sei sowohl aus Respekt vor dem Verstorbenen und auch für die Trauerbewältigung angemessen, so der stellvertretende Superintendent Andreas Müller in dem Schreiben: „Das ist für uns ein Grundsatz christlicher Trauerkultur.“ Bei den Regelungen, wie dies dann in der jetzigen Zeit gelingen kann, bezieht sich Müller auf die Hinweise der westfälischen Landeskirche. Dort heißt es, dass unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen eine „Versammlung zum Zwecke der Durchführung einer Bestattung als gottesdienstlicher Handlung zulässig“ ist. Auch gibt es hierfür keine Personenhöchstgrenze, auf die Begrenzung „engster Familienkreis“ verzichtet die evangelische Kirche ebenfalls.
Eine Beschränkung, wie in einzelnen Fällen durch Bestatter geschehen, auf zehn Personen, werde es daher auf den evangelischen Friedhöfen nicht geben. Dabei bleibe es ein Ziel: „die Beisetzung so klein wie möglich zu halten und Menschen, die in einer engen familiären Beziehung standen, die Teilnahme zu ermöglichen.
Im Evangelischen Kirchenkreis Unna sind insgesamt dreizehn Friedhöfe in Trägerschaft einer Kirchengemeinde.