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Die Auferstehungskirche Weddinghofen wurde 1954 erbaut, zunächst als Kirche eines Bezirkes der Kirchengemeinde Methler. Seit 1971 gehört Weddingofen zur Friedenskirchengemeinde Bergkamen. Der Kirchbau erinnert in seiner Form an ein Ei. Der damalige Superintenden und Altpräses Alfred Buß schriebt in de Festschrift zum 50jährigen Bestehen der Kirche: „Mit dem Ei als Symbol der Auferstehung wird die nicht leicht verstehbare Osterbotschaft, die der Kirche den Namen gegeben hat, schon Kindern einsichtig. Diese die tödlichen Grenzen des Lebens sprengende Botschaft ist in Weddinghofen seit 50 Jahren in Stein und Glas gesetzt.“ Innen findet sich ein Taufstein von Carl-Ernst Kürten, eine Raupach-Orgel und ein Chorfenster "Das himmlischen Jerusalem" von Heinz Lilienthal. Eine Barbara aus Kohle für die Barbarafeiern sowie das Kreuz der Benediktinerabtei aus Meschede erinnern bis heute an die Bergbautradition des Ortes.

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Archiv

11. Januar 2016

Wahlen in sechs Gemeinden

Aufkreuzen - so das Motto für die Wahl, die in sechs Gemeinden stattfindet.

153 Presbyterinnen und Presbyter im Kirchenkreis Unna

Wenn am 14. Februar in ganz Westfalen die Kirchenvorstände bzw. Presbyterien neu gewählt werden, stehen auch in sechs Gemeinden im Ev. Kirchenkreis Unna Wahlurnen bereit. In den Gemeinden Frömern (nur im Bezirk Frömern), Fröndenberg und Bausenhagen, Holzwickede und Opherdicke, in Kamen, Unna und Methler stehen mehr Kandidaten zur Verfügung, als Plätze im Presbyterium zu besetzen sind. In den anderen sieben Gemeinden ist eine Wahl nicht nötig: es gibt jeweils so viele Kandidaten wie Plätze zur Verfügung stehen. Lediglich in Königsborn bleibt auch nach der Wahl eine Stelle vakant. Die jeweiligen Kandidaten ziehen dann automatisch – ohne Wahl - ins Presbyterium ein.

Zwischen acht und zwanzig Mitglieder haben die einzelnen Kirchenvorstände, das größte Gremium sitzt in der Ev. Kirchengemeinde Kamen. Insgesamt werden 153 Menschen nach der Wahl als Presbyterinnen und Presbyter tätig sein.

In diesem Jahr wird erstmals das ganze Presbyterium neu zusammengestellt. Bisher wurde je die Hälfte für acht Jahre gewählt, 2012 dann erstmals die Hälfte für vier Jahre. Nun dauert die Amtszeit vier Jahre für alle Mitglieder. Wahlberechtigt sind alle evangelischen Gemeindeglieder ab dem 14. Lebensjahr. Die Landessynode hatte die Herabsetzung des Wahlalters von 16 auf 14 Jahre erst im November 2015 beschlossen.

Die Wahl selbst findet in der Regel im Anschluss an den Gottesdienst am Sonntag, den 14. Februar bis 18 Uhr in den Räumen der jeweiligen Kirchengemeinde statt. Es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Ab dem 24. Januar können hierfür Unterlagen bei der Gemeinde angefragt werden. Ausgezählt wird am Wahltag direkt. Das endgültige Wahlergebnis wird dann am 28. Februar verkündet. Die Amtseinführung der neuen Presbyterinnen und Presbyter ist für den 6. März oder an einem der beiden folgenden Sonntage geplant.