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Die Johanneskirche in Frömern ist eine der ältesten Kirchen im Kirchenkreis: der Westturm stammt noch vom ersten nachweisbaren Kirchenbau aus romanischer Zeit (12. Jahrhundert). Um die Mitte des 13. Jahrhunderts erhielt die Turmhalle eine 60 cm starke Kuppel mit längsrechteckigem Grundriß. Bei der ursprünglichen romanischen Kirche handelte es sich um einen einschiffigen, zweijochigen Saalbau (7,88 x 12,76 Meter) mit halbrunder Apsis, wie man bei Grabungen während des Neubaus im 19. Jahrhundert feststellte. Die erhöht liegende Kirche war von einem Friedhof umgeben, der 1682 eine umlaufende Mauer besaß. Die Mauer und die meisten Grabsteine sind heute entfernt. Das Turmportal wurde 1876 beim Neubau vollständig erneuert. Nach dem Turmbrand 1761 bei der Schlacht von Vellinghausen wurde ein neuer spitzer 25,50 m hoher Turmhelm errichtet und die zwei über Eck gestellten Strebepfeiler hinzugefügt.

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Archiv

03. März 2010

Unna-Königsborn: Heißes Eisen angepackt

Zahlreiche Männer hatten ihre Partnerinnen mitgebracht, und das war gut so. Seit dem Abend über "Patientenverfügung", der anschaulich und sachkundig von Engelbert Schulte von der Betreuungsbehörde der Stadt Unna bestritten wurde, sind Tabus aufgebrochen worden, die in diesem hochsensiblen Bereich weit verbreitet sind. Anders als bei der "Allgemeinen Vollmacht", die über vorhandene Vordrucke problemlos ausgestellt werden kann, bedarf es bei der Patientenverfügung eines individuell aufgesetzten kleinen "Dokuments", das persönlich darlegt, wie man in extremen Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Die vom Bundesminister der Justiz herausgebrachte Broschüre, die im Kaminzimmer der Paul-Gerhardt-Gemeinde starken Absatz fand, informiert da präzis und zuverlässig. "Der größte Mangel," so Schulte, "liegt darin, dass junge wie alte Menschen sich vor Fragen des Lebensendes drücken." Und: "Je jünger man ist, desto wichtiger ist eine eigens formulierte Patientenverfügung, an die der Arzt sich halten kann. Ab 18 müsste man eigentlich für einen ‚Vertreter' sorgen." Und da liegt der zweite Knackpunkt: mit diesem ‚Vertreter', der die Verfügung im Krankheitsfalle vorlegen und auch durchsetzen soll, muss enges, regelmäßiges Einvernehmen bestehen. Alle zwei Jahre solle man die Patientenverfügung überarbeiten und dann auch beim Hausarzt hinterlegen. Rüdiger Pagenstecher, Pastor nunmehr im Ruhestand: "Ich gestehe, dass ich zu denen gehöre, die sich jetzt flugs an eine Patientenverfügung ranmachen. Jetzt ist mir erst einmal so richtig klar geworden, welche Erleichterung ich damit für meine Angehörigen schaffen kann."Ulrich Knies