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Die Auferstehungskirche Weddinghofen wurde 1954 erbaut, zunächst als Kirche eines Bezirkes der Kirchengemeinde Methler. Seit 1971 gehört Weddingofen zur Friedenskirchengemeinde Bergkamen. Der Kirchbau erinnert in seiner Form an ein Ei. Der damalige Superintenden und Altpräses Alfred Buß schriebt in de Festschrift zum 50jährigen Bestehen der Kirche: „Mit dem Ei als Symbol der Auferstehung wird die nicht leicht verstehbare Osterbotschaft, die der Kirche den Namen gegeben hat, schon Kindern einsichtig. Diese die tödlichen Grenzen des Lebens sprengende Botschaft ist in Weddinghofen seit 50 Jahren in Stein und Glas gesetzt.“ Innen findet sich ein Taufstein von Carl-Ernst Kürten, eine Raupach-Orgel und ein Chorfenster "Das himmlischen Jerusalem" von Heinz Lilienthal. Eine Barbara aus Kohle für die Barbarafeiern sowie das Kreuz der Benediktinerabtei aus Meschede erinnern bis heute an die Bergbautradition des Ortes.

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Prävention

hinschauen – helfen – handeln
Offensiv gegen sexualisierte Gewalt und für Betroffene 

Meldungen:

Betroffene von sexualisierter Gewalt haben professionelle Ansprechpersonen. Wir arbeiten zusammen mit Beratungsstellen und qualifizieren Mitarbeitende, um angemessen reagieren zu können.

  • Ansprechbar für Betroffene ist Kirchenrätin Daniela Fricke, Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung der Ev. Kirche von Westfalen zur Verfügung.

Weitere Hilfen:

  • Als Ansprechperson für Meldungen nach dem KGSsG (z.B. wenn man sexualisierte Gewalt durch Haupt- oder Ehrenamtliche in der evangelischen Kirche wahrgenommen hat) steht die Fachstelle Prävention und Intervention zur Verüfgung. Tel. 0521 594382 oder per Mail .
  • Zur Vorstellung der Meldestelle hier.
  • Darüber hinaus informiert und berät die zentrale Anlaufstelle.help der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) und bietet Hilfe für Opfer und Betroffene.
  • Auch die Telefonseelsorge ist per Telefon 0800 / 111 0 111 oder 0800 / 111 0 222 sowie per Mail und Chat unter online.telefonseelsorge.de ansprechbar.

Was ist sexualisierte Gewalt?
Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ wird im KGSsG als jedes unerwünschte, sexuell bestimmte Verhalten definiert, dass die Würde einer Person verletzt. Das kann sowohl durch Sprache als auch durch Taten erfolgen, jedoch auch durch Unterlassen. Es umfasst z.B. Bemerkungen sexuellen Inhalts, unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen oder sexuell bestimmte körperliche Berührungen. Auch nonverbale Signale wie Anstarren, unerwünschte Mails oder Nachrichten sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen pornographischer Darstellungen fallen darunter. 

Angebote / Verfahren im Ev. Kirchenkreis Unna

Führungszeugnisse:
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, ein Führungszeugnis vorzulegen. Die Gemeinden bzw. der Kirchenkreis halten dies nach und dokumentieren die Vorlage.

Schulungen:
In Schulungen für alle Mitarbeitenden sensibilisieren wir für das Thema. Wir sprechen über Formen sexualisierter Gewalt und Strategien von Tatpersonen, vor allem möchten wir, dass alle Mitarbeitenden sprachfähig sind und in der Lage, über das Thema zu reden. Sie sollten adäquat reagieren können, wenn ein Kind oder eine erwachsene Person zu ihnen kommt, und das Thema anspricht. Hierfür wurde ein umfassendes Schulungsprogramm angelegt. Die Mitarbeitenden können sich aus dem Angebot einen Termin auswählen und direkt anmelden.

Schutzkonzepte:
In allen Einrichtungen werden Konzepte erstellt, die gewährleisten, dass die handelnden Personen voneinander wissen, wie gemeinsam der Schutz gegen sexualisierte Gewalt sichergestellt wird.

Was ist ein Schutzkonzept?
Ein Schutzkonzept in einer Einrichtung oder einem Arbeitsbereich hat die Aufgabe, das Risiko zu minimieren, dass an diesem Ort Formen sexualisierter Gewalt verübt oder geduldet werden. Zudem soll es sicherstellen, dass alle Beteiligten Möglichkeiten der Beschwerde sowie Zugang zu Hilfe erhalten. Institutionelle Schutzkonzepte für Prävention sind ein „Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Kommunikation sowie Haltung und Kultur einer Organisation“. Die Entwicklung und Umsetzung der Schutzkonzepte liegen in der Verantwortung der Leitung. Ein partizipativer Prozess soll sicherstellen, dass Mitarbeitende die Entscheidungen und Vereinbarungen mittragen, umsetzen und leben.
Jeder Arbeitsbereich und jede Gemeinde muss gemäß §6 KGSsG ein Schutzkonzept erstellen. Dabei beraten wir Sie jederzeit gerne. Als ausgebildete Schutzkonzeptberater*in unterstützen wir Sie bei allen Schritten von der Motivation und Gründung einer Arbeitsgruppe über die Planung und Durchführung der einzelnen Schritte. Natürlich können Sie auch externe Beratung hinzuziehen, unser Angebot ist für die Gemeinden und Arbeitsbereiche des Kirchenkreises kostenlos.

Unterstützung:
Mit den Informationen auf der Seite wollen wir alle unterstützen, die beauftragt sind, in ihrer Gemeinde die nötigen Schritte umzusetzen. In unseren FAQs haben wir die wichtigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet.


Ansprechperson:


Schulungstermine

Die folgenden Termine hier in der Übersicht. Alle Termin finden Sie hier.


Dokumente

Hier finden Sie weitere Informationen zum Download:

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