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Die Johanneskirche in Frömern ist eine der ältesten Kirchen im Kirchenkreis: der Westturm stammt noch vom ersten nachweisbaren Kirchenbau aus romanischer Zeit (12. Jahrhundert). Um die Mitte des 13. Jahrhunderts erhielt die Turmhalle eine 60 cm starke Kuppel mit längsrechteckigem Grundriß. Bei der ursprünglichen romanischen Kirche handelte es sich um einen einschiffigen, zweijochigen Saalbau (7,88 x 12,76 Meter) mit halbrunder Apsis, wie man bei Grabungen während des Neubaus im 19. Jahrhundert feststellte. Die erhöht liegende Kirche war von einem Friedhof umgeben, der 1682 eine umlaufende Mauer besaß. Die Mauer und die meisten Grabsteine sind heute entfernt. Das Turmportal wurde 1876 beim Neubau vollständig erneuert. Nach dem Turmbrand 1761 bei der Schlacht von Vellinghausen wurde ein neuer spitzer 25,50 m hoher Turmhelm errichtet und die zwei über Eck gestellten Strebepfeiler hinzugefügt.

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11. Januar 2016

Wahlen in sechs Gemeinden

Aufkreuzen - so das Motto für die Wahl, die in sechs Gemeinden stattfindet.

153 Presbyterinnen und Presbyter im Kirchenkreis Unna

Wenn am 14. Februar in ganz Westfalen die Kirchenvorstände bzw. Presbyterien neu gewählt werden, stehen auch in sechs Gemeinden im Ev. Kirchenkreis Unna Wahlurnen bereit. In den Gemeinden Frömern (nur im Bezirk Frömern), Fröndenberg und Bausenhagen, Holzwickede und Opherdicke, in Kamen, Unna und Methler stehen mehr Kandidaten zur Verfügung, als Plätze im Presbyterium zu besetzen sind. In den anderen sieben Gemeinden ist eine Wahl nicht nötig: es gibt jeweils so viele Kandidaten wie Plätze zur Verfügung stehen. Lediglich in Königsborn bleibt auch nach der Wahl eine Stelle vakant. Die jeweiligen Kandidaten ziehen dann automatisch – ohne Wahl - ins Presbyterium ein.

Zwischen acht und zwanzig Mitglieder haben die einzelnen Kirchenvorstände, das größte Gremium sitzt in der Ev. Kirchengemeinde Kamen. Insgesamt werden 153 Menschen nach der Wahl als Presbyterinnen und Presbyter tätig sein.

In diesem Jahr wird erstmals das ganze Presbyterium neu zusammengestellt. Bisher wurde je die Hälfte für acht Jahre gewählt, 2012 dann erstmals die Hälfte für vier Jahre. Nun dauert die Amtszeit vier Jahre für alle Mitglieder. Wahlberechtigt sind alle evangelischen Gemeindeglieder ab dem 14. Lebensjahr. Die Landessynode hatte die Herabsetzung des Wahlalters von 16 auf 14 Jahre erst im November 2015 beschlossen.

Die Wahl selbst findet in der Regel im Anschluss an den Gottesdienst am Sonntag, den 14. Februar bis 18 Uhr in den Räumen der jeweiligen Kirchengemeinde statt. Es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Ab dem 24. Januar können hierfür Unterlagen bei der Gemeinde angefragt werden. Ausgezählt wird am Wahltag direkt. Das endgültige Wahlergebnis wird dann am 28. Februar verkündet. Die Amtseinführung der neuen Presbyterinnen und Presbyter ist für den 6. März oder an einem der beiden folgenden Sonntage geplant.