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Die Stiftskirche Fröndenberg wurde ab 1230 als Klosterkirche eines Zisterzienserinnenklosters gebaut. Sie war von Anfang an mit dem märkischen Grafengeschlecht von Altena verbunden und wurde als Grabeskirche genutzt. Das Kirchenschiff selber wurde damals vom „normalen“ Volk genutzt. Der Bereich unter der Empore wurde lange als eine Art Krypta ausgewiesen. Hier fanden z.B. einige Grafen von der Mark, aber auch Äbtissinnen ihre letzte Ruhestätte (z.B. Graf Otto – 1262, Graf Engelbert – 1391). Nach gut 200 Jahren Klostertätigkeit wurden die Klosterregeln allmählich aufgegeben. Die Einrichtung wurde zu einer Versorgungsstätte für Töchter des südwestfälischen Hochadels. Der Marienaltar im Seitenschiff der Stiftskirche ist in seiner Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Er ist um 1400 entstanden und wird Konrad von Soest zugeschrieben. Er erzählt einen Marienzyklus und setzt damit kirchliche Legendenbildung und biblisches Material in Farbe um. Der Reichsadler auf dem Altar mit den Initialen FR für Friedericus Rex (Preußenkönig Friedrich) erinnert an die Fürsorgeflicht Preußens gegenüber der Stiftskirche seit der Säkularisation von 1803. Die Kirche gehört bis heute dem Land Nordrhein-Westfalen in der preußischen Rechtsnachfolge.

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Archiv

02. August 2015

Zwei Kirchenasyle in Gemeinden

Kirchenasyl bedeutet, dass jemand Schutz in den Räumen einer Gemeinde findet - dies muss jedoch nicht der Kirchraum selbst sein. (Foto: EKD)

Evangelische Kirchengemeinden bietet Flüchtlingen Schutz

Die Evangelische Kirchengemeinde Fröndenberg und Bausenhagen und Hemmerde-Lünern gewährleisten Flüchtlingen Kirchenasyl.

Seit dem 10. August ist ein Mann aus Syrien in der Gemeinde Hemmerde-Lünern in Unnas Osten. Er stammt aus einem Dorf in der Nähe von Kobani, der Stadt, die im letzten Jahr besonders heftig von Einheiten des sogenannten IS angegriffen wurde. Auf der Flucht vor den Kämpfen musste er sein Heimatland verlassen. Das Presbyterium ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Syrer durch die traumatisierenden Kriegs- und Fluchterfahrungen und die Ungewissheit um seine Familie, die sich immer noch im Grenzgebiet zwischen Syrien und Irak aufhält, besonders schutzwürdig ist. Dazu kommt die unwürdige Behandlung die er bei seiner Ankunft im spanischen Melilla durch die dortige Polizei und Behörde erfahren hat. Trotz seiner eindeutigen Fluchtgründe wurde er dort ohne ausreichende Prüfung und bei Strafandrohung ausgewiesen. Eine Rücküberstellung nach Spanien scheint deshalb unzumutbar. Eine ausreichende Versorgung und eine geordnetes Verfahren dort sind auch nach Ansicht seines Rechtsanwalts nicht gegeben und zumindest äußerst zweifelhaft. 

Bereits seit Juli beherbergt die Kirchengemeinde Fröndenberg-Bausenhagen eine Frau aus Eritrea. Das Kirchenasyl sei die für sie einzige Möglichkeit, vor Schaden an Leib und Leben bewahrt zu bleiben, so die Vorsitzende des Presbyterium Annelie Richwin-Krause: „Sie hat eine wahre Odyssee durch Afrika, über das Mittelmeer nach Italien bis hierhin hinter sich. Jetzt steht die Rückführung ins erste Einreiseland bevor. Dort hat sie jedoch auch Schlimmes mitgemacht“, so Richwin-Krause. Nun gehe es darum, die Frist für diese Rückführung zu überbrücken, damit hier das Asylverfahren eingeleitet werden kann. Dies wäre Anfang Oktober möglich. Damit gehört dieser Fall zu der auch politisch umstrittenen Dublin II – Regelung. Diese legt u.a. fest, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist.

Unterstützung gesucht

Die entsprechenden Behörden wurden von den Gemeinde über das Kirchenasyl in Kenntnis gesetzt.  Auch mit den zuständigen kirchlichen Stellen stehen die Kirchengemeinden in engem Kontakt. Das Kirchenasyl wird finanziell von den Gemeinden getragen. Daher sind Spenden herzlich willkommen. 

Stichwort Kirchenasyl

Mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die Evangelische Kirche eine Vereinbarung getroffen. Danach gilt hierfür als Voraussetzung u.a., dass das Kirchenasyl gewährt wird, „um im individuellen Einzelfall begründbare besondere Härten“ abzuwenden. Ebenso muss das Presbyterium keine anderen Möglichkeiten der Gefahrenabwendung sehen (ultima ratio). „Mit einem Kirchenasyl treten Kirchengemeinden für Menschen ein, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen, oder für die mit einer Abschiebung nicht hinnehmbare humanitäre Härten verbunden sind.“ So beschreibt es die Handreichung „Wenn ein Fremdling bei euch wohnt …“ der Ev. Kirchen von Westfalen, Rheinland und Lippe und der Diakonie. Kirchenasyl ist kein rechtlicher Begriff, sondern entspringt einer Jahrhunderte alten kirchlichen Schutztradition. Den Behörden ist ein Zugriff zwar nicht verwehrt, in der Regel wird aber das Kirchenasyl respektiert. Weitere Informationen hier.