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Die Margaretenkirche in Kamen- Methler ist eine spätromanische Hallenkirche aus dem 13. Jahrhundert. Sie steht mitten im Ortsteil umgeben von Fachwerkhäusern und umrahmt mit dem gegenüber liegenden Lutherhaus (Gemeindehaus) den Lutherplatz. Wertvolle Fresken schmücken den Altarraum. Die Kirchenfenster sind in den 90er Jahren erneuert worden und wurden vom norddeutschen Künstler Siegfried Assmann entworfen. Öffnungszeiten: Mittwochs von 15 bis 17.30 und sonntags von 15 bis 17 Uhr Anschrift: Lutherplatz, 59174 Kamen

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Archiv

05. November 2014

Mädel-Sache

Mit ihrem Buch "Mädelsache" ist die Autorin Andrea Röpke zu Gast im Frauensalon am 11.11. in Unna-Königsborn

In ihrem Buch "Mädelsache" beschreibt die Autorin Andrea Röpke das zunehmend selbstbewusste Auftreten von Frauen in der bislang männerdominierten Neonazi-Szene. Am 11.11. ist sie im Frauensalon in Unna-Königsborn zu Gast (Kaminraum an der Paul-Gerhardt-Kirche, Fliederstr.)

Mit ihrem Buch hat Röpke für viel Aufsehen gesorgt. Sie hat aufgezeigt: Frauen in der Neonazi-Szene sind nicht mehr nur Mitläuferinnen, sondern oft gestaltende Führungspersonen. Die Erkenntnisse um die NSU zeigen dies ja eindrücklich. Aber auch im Alltag haben sie ihren Platz gefunden: sie kandidieren für die NPD, organisieren Demonstrationen und kümmern sich um die Erziehung des rechten Nachwuchses. Vor allem aber sind sie bestrebt, rechtsradikale Politik unter dem Deckmantel von sozialen Themen wie Naturheilkunde, Ökologie, Kindergeld und Hartz IV auf kommunaler Ebene durchzusetzen. Am 11.11. ab 19.30 Uhr ist die Autorin zu Gast im Frauensalon. Andrea Röpke kennt das rechtsextreme Milieu sehr gut und schildert, wie sehr der Rechtsextremismus mitten in der Gesellschaft angekommen ist. Sie wird ihr Buch vorstellen und zum Gespräch bereit stehen. Die Musik an diesem Abend kommt von Schülerinnen der Jugendkunstschule.

Der Frauensalon ist eine gemeinsame Veranstaltung des Ev. Kirchenkreises Unna und dem Büro für Gleichstellungsfragen der Stadt Unna und der Ev. Kirchengemeinde Königsborn
 

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.