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Die Auferstehungskirche Weddinghofen wurde 1954 erbaut, zunächst als Kirche eines Bezirkes der Kirchengemeinde Methler. Seit 1971 gehört Weddingofen zur Friedenskirchengemeinde Bergkamen. Der Kirchbau erinnert in seiner Form an ein Ei. Der damalige Superintenden und Altpräses Alfred Buß schriebt in de Festschrift zum 50jährigen Bestehen der Kirche: „Mit dem Ei als Symbol der Auferstehung wird die nicht leicht verstehbare Osterbotschaft, die der Kirche den Namen gegeben hat, schon Kindern einsichtig. Diese die tödlichen Grenzen des Lebens sprengende Botschaft ist in Weddinghofen seit 50 Jahren in Stein und Glas gesetzt.“ Innen findet sich ein Taufstein von Carl-Ernst Kürten, eine Raupach-Orgel und ein Chorfenster "Das himmlischen Jerusalem" von Heinz Lilienthal. Eine Barbara aus Kohle für die Barbarafeiern sowie das Kreuz der Benediktinerabtei aus Meschede erinnern bis heute an die Bergbautradition des Ortes.

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Archiv

29. August 2014

Keine neue Steuer

Foto: EKvW

Die Themen Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und sinkende Kirchenmitgliederzahlen grassieren zurzeit bundesweit in den Medien. Der Anstieg an  Kirchenaustritten wird als direkte Folge des neuen Verfahrens zum Einzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge (der sog. „Kirchenabgeltungssteuer“) direkt durch die Banken gedeutet.

Mangelnde Informationen sind für Albert Henz, Theologischer Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW), Hauptursache für die Verunsicherung zahlreicher Bürgerinnen und Bürger: „Sie sorgen sich um den Datenschutz und haben Angst, dass sie am Ende weniger Geld auf ihrem Konto haben.“ Völlig zu Unrecht, denn: „Niemand zahlt mehr Steuern als bisher. Lediglich das Einzugsverfahren ist vereinfacht worden.“ Außerdem sei ein Großteil der Bevölkerung gar nicht von der Kapitalertragssteuer betroffen.

Tatsache ist: Die Kirchenaustrittszahlen sind in 2013 und im ersten Halbjahr 2014 gestiegen. Auch in der westfälischen Landeskirche, in der es im vergangenen Jahr rund 12.000 sowie von Januar bis Juni 2014 etwa 7.000 Austritte gab. Und auch, wenn noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, ist einer der Gründe sicher die Debatte um die Abgeltungssteuer. Daraus macht auch der Juristische Vizepräsident Klaus Winterhoff keinen Hehl und plädiert für eine sachliche und transparente Informationspolitik. Für ihn ist die Teilnahme am automatisierten Einzugsverfahren nicht nur eine Vereinfachung der bereits seit 2009 existierenden Steuerregelung, sondern auch ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit: „Bezieher von Kapitalerträgen können bei der Kirchensteuer nicht anders behandelt werden als die Bezieher anderer Einkommen, zum Beispiel der Lohnsteuer zahlende Arbeitnehmer“.

Die Fakten
Ab 2015 werden die Kirchensteuern auf Kapitalerträge direkt bei den Banken erhoben. Damit ist nicht etwa eine neue, versteckte Kirchensteuer eingeführt worden, sondern das Verfahren ist einfacher als vorher. Denn bereits seit 2009 erhebt der Staat die Kapitalertragssteuer an der Quelle ihrer Entstehung, also direkt bei den Banken. Wer jährlich an Zinsen, Dividenden und anderen Kapitalerträgen mehr als den Sparerfreibetrag von 801 Euro (für Verheiratete oder Lebenspartner: 1602 Euro) einnimmt, muss 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Darauf werden zusätzlich noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und für Kirchenmitglieder 9 Prozent Kirchensteuer erhoben. Wenn der individuelle Steuersatz weniger als 25 Prozent beträgt, können über die sogenannte Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die zu viel gezahlten Steuern erstattet werden. Dies bleibt auch so.
Jedoch weiß eine Bank in der Regel nicht, ob der Kunde der evangelischen oder katholischen Kirche angehört. Kunden konnten die Bank zwar bisher bitten, die Kirchensteuer einzubehalten. Wenn sie das nicht taten, mussten die Kirchenmitglieder ihre Kapitalerträge bei der Einkommensteuererklärung angeben, damit darauf die Kirchensteuer erhoben werden konnte.
Das soll sich ab dem kommenden Jahr ändern. Die Banken müssen dann einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Kirchenzugehörigkeit jedes Kunden abfragen. Danach werden alle Steuern auf Kapitalerträge direkt bei der Bank erhoben. Die Bank erhält zu diesem Zweck vom BZSt einen sechsstelligen numerischen Schlüssel, unter dem die ermittelte Kirchensteuer für den jeweiligen Kunden abzuführen ist. Dabei werden die hohen Anforderungen des Datenschutzes gewährleistet. Für den Mitarbeiter bei der Bank ist die Religionszugehörigkeit nicht erkennbar. Für die Bankkunden wird es also einfacher.

Weitere Informationen:

 

Quelle: www.ekvw.de