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Die Stiftskirche Fröndenberg wurde ab 1230 als Klosterkirche eines Zisterzienserinnenklosters gebaut. Sie war von Anfang an mit dem märkischen Grafengeschlecht von Altena verbunden und wurde als Grabeskirche genutzt. Das Kirchenschiff selber wurde damals vom „normalen“ Volk genutzt. Der Bereich unter der Empore wurde lange als eine Art Krypta ausgewiesen. Hier fanden z.B. einige Grafen von der Mark, aber auch Äbtissinnen ihre letzte Ruhestätte (z.B. Graf Otto – 1262, Graf Engelbert – 1391). Nach gut 200 Jahren Klostertätigkeit wurden die Klosterregeln allmählich aufgegeben. Die Einrichtung wurde zu einer Versorgungsstätte für Töchter des südwestfälischen Hochadels. Der Marienaltar im Seitenschiff der Stiftskirche ist in seiner Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Er ist um 1400 entstanden und wird Konrad von Soest zugeschrieben. Er erzählt einen Marienzyklus und setzt damit kirchliche Legendenbildung und biblisches Material in Farbe um. Der Reichsadler auf dem Altar mit den Initialen FR für Friedericus Rex (Preußenkönig Friedrich) erinnert an die Fürsorgeflicht Preußens gegenüber der Stiftskirche seit der Säkularisation von 1803. Die Kirche gehört bis heute dem Land Nordrhein-Westfalen in der preußischen Rechtsnachfolge.

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Archiv

01. Oktober 2013

Gesund zurück zum Arbeitsplatz durch Eingliederungsmanagement

Wer nach längerer Krankheit wieder in den Beruf einsteigt, braucht Unterstützung. Dazu haben die Mitarbeitervertretungen im Kirchenkreis mit ihrem Arbeitgeber eine Eingliederungshilfe ins Leben gerufen.

Nach langer Krankheit, und dazu zählt alles ab sechs Wochen, und der damit verbundenen Abwesenheit vom Arbeitsplatz, fällt der Wiedereinstieg oft schwer. Der Umfang und die Art der bisherigen Tätigkeiten können eventuell nicht mehr so geleistet werden wie vorher, möglich sind auch Beeinträchtigungen, die eine andere Arbeitsweise erfordern. All dies führt zu Unsicherheiten, bei dem wieder gesunden Mitarbeitenden wie auch im Kollegium. Hier soll das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) helfen. "Wir bieten deshalb allen unseren Beschäftigten, die längere Zeit erkrankt sind, unsere Unterstützung an. Hier sind wir als Arbeitgeber auch gesetzlich in der Pflicht", so stellt Personalleiter Andreas Kunze das System vor. Zur Förderung und zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz hat der Deutsche Bundestag die Arbeitgeber verpflichtet, das Eingliederungsmanagement einzuführen. Und so haben die Mitarbeitervertretungen des Kindergartenwerkes, des Offenen Ganztages und des Hauses der Kirche mit der Verwaltungsleitung eine Vereinbarung über das BEM getroffen. Hierin sind im wesentlichen die Schaffung eines Integrationsteams und  Einzelmaßnahmen mit betroffenen Mitarbeitenden vereinbart. "All diese Maßnahmen haben drei Ziele: zunächst die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und langfristig aufrecht zu erhalten, aber auch die Arbeitszufriedenheit und Motivation zu steigern, und nicht zuletzt Fehlzeiten und Krankheitskosten zu reduzieren", so Kunze. Mitarbeitende, die länger erkrankt sind, werden daher zukünftig angeschrieben und eingeladen, am BEM teilzunehmen. Mit einer Datenschutz- und einer Schweigepflichtvereinbarung sichern sich alle Beteiligten die notwendige Vertraulichkeit zu. In Gesprächen und anhand eines Fragenbogens werden mögliche Veränderungen nach längerer Krankheit erfragt, immer mit dem Ziel eines gelingenden Einstieges zurück an den Arbeitsplatz. Denn, so Kunze: "Uns ist es sehr wichtig, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben, dass sie zufrieden und ohne Beschwerden ihren Aufgaben nach gehen können." Mehr zur Thema hier ds