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Die Stiftskirche Fröndenberg wurde ab 1230 als Klosterkirche eines Zisterzienserinnenklosters gebaut. Sie war von Anfang an mit dem märkischen Grafengeschlecht von Altena verbunden und wurde als Grabeskirche genutzt. Das Kirchenschiff selber wurde damals vom „normalen“ Volk genutzt. Der Bereich unter der Empore wurde lange als eine Art Krypta ausgewiesen. Hier fanden z.B. einige Grafen von der Mark, aber auch Äbtissinnen ihre letzte Ruhestätte (z.B. Graf Otto – 1262, Graf Engelbert – 1391). Nach gut 200 Jahren Klostertätigkeit wurden die Klosterregeln allmählich aufgegeben. Die Einrichtung wurde zu einer Versorgungsstätte für Töchter des südwestfälischen Hochadels. Der Marienaltar im Seitenschiff der Stiftskirche ist in seiner Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Er ist um 1400 entstanden und wird Konrad von Soest zugeschrieben. Er erzählt einen Marienzyklus und setzt damit kirchliche Legendenbildung und biblisches Material in Farbe um. Der Reichsadler auf dem Altar mit den Initialen FR für Friedericus Rex (Preußenkönig Friedrich) erinnert an die Fürsorgeflicht Preußens gegenüber der Stiftskirche seit der Säkularisation von 1803. Die Kirche gehört bis heute dem Land Nordrhein-Westfalen in der preußischen Rechtsnachfolge.

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Archiv

10. Juli 2013

Dauerhafte Perspektive für OGS-Mitarbeitende

Auch die Planung und Durchführung von Projekten, wie hier beim Zirkus-Projekt an der Dudenrothschule in Holzwickede, gehört zu den vielfältigen Aufgaben der Mitarbeitenden im Offenen Ganztag.

Das nächste Schuljahr ist das zehnte Jahr, in dem sich der Ev. Kirchenkreis Unna als Träger im Offenen Ganztag engagiert. Aus dem Alltag des Kirchenkreises ist diese Arbeit nicht mehr weg zu denken. Nun will der Kirchenkreis den Mitarbeitenden, die mit mindestens  einer halben Stelle angestellt sind, dauerhaft deren berufliche Perspektive sichern. Obwohl wie bisher die Arbeitsverträge an die kommunale Förderung gebunden bleiben, die jeweils nur für ein Jahr bewilligt wird, erhalten ab dem nächsten  Schuljahr alle Leitungen einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Außerdem bekommen alle Mitarbeitenden mit einer Wochenstundenzahl von mindestens 19,5 Std. ab dem 1.8. einen festen Sockelvertrag über 2/3 ihrer Arbeitszeit. Die Stundenzahl der Mitarbeitenden richtet sich nach den Anmeldezahlen und kann daher von Jahr zu Jahr schwanken. Mit diesem Schritt übernimmt der Kirchenkreis Unna als Arbeitgeber die Verantwortung für eine Absicherung der Mitarbeitenden und somit auch das Finanzierungsrisiko. Superintendentin Annette Muhr-Nelson verbindet mit der Entscheidung Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit in den Schulen: „Unser aller Interesse ist die verlässliche und qualitativ gute Betreuung der Schulkinder im Offenen Ganztag. Kein Kind darf zurückbleiben. Daher engagieren wir uns als evangelische Kirche hier in besonderer Weise für frühe Förderung und Bildungsgerechtigkeit. Außerdem schulden wir unseren Mitarbeitenden gute und verlässliche Arbeitsplätze.“ OGS-Geschäftsführer Detlef Maidorn sieht dies als Signal in Richtung der Politik, diesen Arbeitsbereich auch zukünftig abzusichern und weiterzuentwickeln: „Wir hoffen, dass Politik und Verwaltung der finanzierenden Kommunen dies anerkennen und uns bei der Verpflichtung, die wir mit dieser Umstellung der Arbeitsverträge eingehen, nicht im Regen stehen lassen.“ Der Evangelische Kirchenkreis Unna ist Träger des Offenen Ganztags an 16 Grundschulen und drei weiterführenden Schulen. Insgesamt 120 Mitarbeitende arbeiten dort, insgesamt werden ca. 1200 Kinder in den Angeboten am Nachmittag betreut.