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Die Auferstehungskirche Weddinghofen wurde 1954 erbaut, zunächst als Kirche eines Bezirkes der Kirchengemeinde Methler. Seit 1971 gehört Weddingofen zur Friedenskirchengemeinde Bergkamen. Der Kirchbau erinnert in seiner Form an ein Ei. Der damalige Superintenden und Altpräses Alfred Buß schriebt in de Festschrift zum 50jährigen Bestehen der Kirche: „Mit dem Ei als Symbol der Auferstehung wird die nicht leicht verstehbare Osterbotschaft, die der Kirche den Namen gegeben hat, schon Kindern einsichtig. Diese die tödlichen Grenzen des Lebens sprengende Botschaft ist in Weddinghofen seit 50 Jahren in Stein und Glas gesetzt.“ Innen findet sich ein Taufstein von Carl-Ernst Kürten, eine Raupach-Orgel und ein Chorfenster "Das himmlischen Jerusalem" von Heinz Lilienthal. Eine Barbara aus Kohle für die Barbarafeiern sowie das Kreuz der Benediktinerabtei aus Meschede erinnern bis heute an die Bergbautradition des Ortes.

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Archiv

03. März 2010

Unna-Königsborn: Heißes Eisen angepackt

Zahlreiche Männer hatten ihre Partnerinnen mitgebracht, und das war gut so. Seit dem Abend über "Patientenverfügung", der anschaulich und sachkundig von Engelbert Schulte von der Betreuungsbehörde der Stadt Unna bestritten wurde, sind Tabus aufgebrochen worden, die in diesem hochsensiblen Bereich weit verbreitet sind. Anders als bei der "Allgemeinen Vollmacht", die über vorhandene Vordrucke problemlos ausgestellt werden kann, bedarf es bei der Patientenverfügung eines individuell aufgesetzten kleinen "Dokuments", das persönlich darlegt, wie man in extremen Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Die vom Bundesminister der Justiz herausgebrachte Broschüre, die im Kaminzimmer der Paul-Gerhardt-Gemeinde starken Absatz fand, informiert da präzis und zuverlässig. "Der größte Mangel," so Schulte, "liegt darin, dass junge wie alte Menschen sich vor Fragen des Lebensendes drücken." Und: "Je jünger man ist, desto wichtiger ist eine eigens formulierte Patientenverfügung, an die der Arzt sich halten kann. Ab 18 müsste man eigentlich für einen ‚Vertreter' sorgen." Und da liegt der zweite Knackpunkt: mit diesem ‚Vertreter', der die Verfügung im Krankheitsfalle vorlegen und auch durchsetzen soll, muss enges, regelmäßiges Einvernehmen bestehen. Alle zwei Jahre solle man die Patientenverfügung überarbeiten und dann auch beim Hausarzt hinterlegen. Rüdiger Pagenstecher, Pastor nunmehr im Ruhestand: "Ich gestehe, dass ich zu denen gehöre, die sich jetzt flugs an eine Patientenverfügung ranmachen. Jetzt ist mir erst einmal so richtig klar geworden, welche Erleichterung ich damit für meine Angehörigen schaffen kann."Ulrich Knies