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Die Stiftskirche Fröndenberg wurde ab 1230 als Klosterkirche eines Zisterzienserinnenklosters gebaut. Sie war von Anfang an mit dem märkischen Grafengeschlecht von Altena verbunden und wurde als Grabeskirche genutzt. Das Kirchenschiff selber wurde damals vom „normalen“ Volk genutzt. Der Bereich unter der Empore wurde lange als eine Art Krypta ausgewiesen. Hier fanden z.B. einige Grafen von der Mark, aber auch Äbtissinnen ihre letzte Ruhestätte (z.B. Graf Otto – 1262, Graf Engelbert – 1391). Nach gut 200 Jahren Klostertätigkeit wurden die Klosterregeln allmählich aufgegeben. Die Einrichtung wurde zu einer Versorgungsstätte für Töchter des südwestfälischen Hochadels. Der Marienaltar im Seitenschiff der Stiftskirche ist in seiner Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Er ist um 1400 entstanden und wird Konrad von Soest zugeschrieben. Er erzählt einen Marienzyklus und setzt damit kirchliche Legendenbildung und biblisches Material in Farbe um. Der Reichsadler auf dem Altar mit den Initialen FR für Friedericus Rex (Preußenkönig Friedrich) erinnert an die Fürsorgeflicht Preußens gegenüber der Stiftskirche seit der Säkularisation von 1803. Die Kirche gehört bis heute dem Land Nordrhein-Westfalen in der preußischen Rechtsnachfolge.

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24. Februar 2010

24.2. Einladung zum Vortragsabend in Unna zum Perspektivpapier und Kirchenordnungsänderungen der EKvW

Der Kirchenkreis Unna lädt am Mittwoch, dem 24.Februar, um 18.30 Uhr  zu einem Vortrag zum Perspektivpapier sowie zu den geplanten  Kirchenordnungsänderungen "Aufgaben und Ziele in der EKvW" ein. Als Referent wird Landeskirchenrat  Dr. Tjabert Conring (Bielefeld) im Haus der Kirche, Mozartstr. 18-20 in Unna zu den Themen Stellung nehmen.    Für die Landessynode 2010 liegt den Presbyterien nun der Antrag zur Änderung der Kirchenordnung "Aufgaben und Ziele der EKvW" zur Stellungnahme vor. Mit einer Vortragsveranstaltung mit Prof. Kampmann im vergangenen September wurde bereits ein eher kritischer Blick  auf die geplanten Kirchenordnungsänderungen geworfen.  Und im Rahmen der letzten Presbytertagung auf Norderney wurde die Diskussion darüber fortgesetzt. "Nun möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, sich vom juristischen Landeskirchenrat Dr. Conring die Hintergründe und Zielrichtung der Änderungen aus Sicht unserer Landeskirche vortragen zu lassen", lädt Superintendentin Annette Muhr-Nelson nicht nur die Mitglieder Presbyterien sondern auch alle Interessierten zur Teilnahme an dem Vortragsabend ins Haus der Kirche ein. "Wichtiger als die Stellungnahme zur Vorlage selbst ist mir dabei, dass wir uns über unser Kirchbild verständigen und uns darüber Rechenschaft ablegen, was mit dem Reformprozess erreicht wurde, welche Maßnahmen wir noch brauchen und wo wir momentan stehen", unterstreicht die Superintendentin. Daher sind ausdrücklich auch diejenigen Presbyterien willkommen, die ihre Stellungnahme bereits abgegeben haben.  T. Nisipeanu