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Stadtkirche Unna: Von welcher Seite man sich der Kreisstadt Unna auch nähert, immer hat man einen Blick auf das prägende Wahrzeichen der Stadt Unna - die Ev. Stadtkirche. Eine Kirche mitten in der Stadt, gleich neben dem Alten Markt. Eine gotische Hallenkirche von schlichter Schönheit und Eleganz. Das dreijochige Langhaus wurde vermutlich nach 1322 errichtet, der Chor nach Weiheinschrift 1389 begonnen und 1396 vollendet. Der mächtige Westturm, der in das Mittelschiff einbezogen ist und in Mauerstärke aus der Westfront hervortritt, wurde 1407 bis 1467 erbaut. Der Turmhelm wurde mehrfach zerstört, er erhielt seine jetzige Gestalt 1863. Von 2018 bis 2022 wurde die Kirche aufwendig saniert.

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Archiv

27. April 2007

1.5. Arm trotz Arbeit?

Gute Arbeit verdient gute Entlohnung
Sozialausschuss des Kirchenkreises Unna plädiert für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes KIRCHENKREIS UNNA - Der Sozialausschuss des Evangelischen Kirchenkreises Unna hat sich in den vergangenen Monaten mehrfach mit dem brisanten Thema "working poor" beschäftigt. Was sich dahinter verbirgt: Es gibt Beschäftigungsverhältnisse, die so schlecht bezahlt werden, dass selbst eine 40-Stunden-Woche nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. - Der tarifliche Stundenlohn im Friseurhandwerk z.B. beträgt in NRW 4,93 Euro, in Sachsen sogar nur 3,06 Euro. Solche Niedriglöhne finden sich nicht nur im Dienstleistungssektor, sondern zunehmend auch in klassischen Industriebereichen. Einer wachsenden Zahl von Menschen, die, obwohl sie nicht arbeitslos sind, unter die Armutsgrenze fallen, steht wachsender Wohlstand auf der anderen Seite gegenüber. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer größer. Dies nahm der Sozialausschuss zum Anlass,  zum 1.Mai eine Stellungnahme abzugeben, die für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns plädiert und zur Diskussion darüber einlädt. Die Erklärung erinnert dabei an das vor 10 Jahren verfasste Sozialwort der Kirchen, in dem es heißt: "Vielmehr muss die Entlohnung in Verbindung mit den staatlichen Steuern, Abgaben und Transfers auch ein den kulturellen Standards gemäßes Leben ermöglichen."  Mit einem Bruttostundenlohn von etwa 8 Euro erzielt ein Arbeitnehmer bei einer Vollzeitstelle einen Nettolohn, der der Pfändungsfreigrenze entspricht (985 Euro monatlich). Ein  gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro, wie er z.Zt. in der politischen Diskussion gefordert wird, stößt auf erhebliche Widerstände. Viele Stimmen meinen, dies verhindere die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Dagegen argumentieren die Befürworter, ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn verhindere die weitere Absenkung von Löhnen und verhelfe den gefährdeten Branchen zu mehr Wettbewerbsfähigkeit. Der Sozialausschuss plädiert für die Einführung eines gesetzlich festgelegten Mindestlohns, weil er darin ein geeignetes Instrument sieht, dem grenzenlosen "Wettbewerb nach unten", der zu immer niedrigeren Löhnen führt, Einhalt zu gebieten. Menschliche Arbeit ist schließlich kein beliebig handelbares Gut, sondern dient dazu, ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Allerdings müssten Kirche und Diakonie selbst auch darauf achten, mit ihren Tarifvorstellungen nicht in den Billiglohnsektor abzugleiten.   Die Stellungnahme fordert die Verantwortlichen in Kirche, Wirtschaft und Politik auf sich mit diesem brisanten Themenfeld auseinander zu setzen und lädt zum Gespräch über Rolle und Aufgabe des Staates bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Gesellschaft ein. Sie ist unter www.evangelisch-in-unna.de in voller Länge abrufbar und wird allen Bundestagsabgeordneten zugestellt. Der Sozialausschuss plant im Herbst eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zwischen Politikern aller Parteien, Gewerkschaftlern und Arbeitgebern.   Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an: Pfarrer Hans Höroldt (Ausschussvorsitzender) Kirchenkreis Unna Tel. 02303-255436  oder 01632758326 (mobil)
EMAIL: hhoeroldt@t-online.de  Hans Höroldt