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Die Stiftskirche Fröndenberg wurde ab 1230 als Klosterkirche eines Zisterzienserinnenklosters gebaut. Sie war von Anfang an mit dem märkischen Grafengeschlecht von Altena verbunden und wurde als Grabeskirche genutzt. Das Kirchenschiff selber wurde damals vom „normalen“ Volk genutzt. Der Bereich unter der Empore wurde lange als eine Art Krypta ausgewiesen. Hier fanden z.B. einige Grafen von der Mark, aber auch Äbtissinnen ihre letzte Ruhestätte (z.B. Graf Otto – 1262, Graf Engelbert – 1391). Nach gut 200 Jahren Klostertätigkeit wurden die Klosterregeln allmählich aufgegeben. Die Einrichtung wurde zu einer Versorgungsstätte für Töchter des südwestfälischen Hochadels. Der Marienaltar im Seitenschiff der Stiftskirche ist in seiner Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Er ist um 1400 entstanden und wird Konrad von Soest zugeschrieben. Er erzählt einen Marienzyklus und setzt damit kirchliche Legendenbildung und biblisches Material in Farbe um. Der Reichsadler auf dem Altar mit den Initialen FR für Friedericus Rex (Preußenkönig Friedrich) erinnert an die Fürsorgeflicht Preußens gegenüber der Stiftskirche seit der Säkularisation von 1803. Die Kirche gehört bis heute dem Land Nordrhein-Westfalen in der preußischen Rechtsnachfolge.

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Leitung

Die Evangelische Kirche in Westfalen ist presbyterial-synodal verfasst. "Presbyterial-synodal" bedeutet, dass sich die Kirche von unten, von der Gemeinde her aufbaut. Die Kirchengemeinden sind in Kirchenkreisen zusammengeschlossen und in der Landeskirche miteinander verbunden. Die Leitung liegt auf allen Ebenen bei den jeweils gewählten Mitgliedern der Leitungsgremien und geschieht grundsätzlich in Gemeinschaft.

In den Gemeinden sind es die Presbyterien, im Kirchenkreis ist es die Synode und als Gremium der Kreissynodalvorstand, die die Geschäfte im Kirchenkreis leiten.
Im Haus der Kirche arbeitet die Verwaltung; ihr steht der Verwaltungsleiter mit dem Verwaltungsausschuss vor.

Synodentagung

Synode

Die Kreissynode des Kirchenkreises Unna

Zweimal jährlich, meist im Juni und im November, versammelt sich die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Unna zu ihren Beratungen. Die Kreissynode ist das Leitungsgremium des Kirchenkreises und wird von der Superintendentin einberufen und geleitet. Sie umfasst knapp 130 Personen, darunter von den Presbyterien entsandte Mitglieder, berufene Mitglieder und die Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises. Ihre Aufgaben sind in den Paragrafen 86 - 105 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen beschrieben.
 

KSV

Kreissynodalvorstand (KSV)

Der Kreissynodalvorstand leitet den Kirchenkreis, nimmt geschäftsführende Aufgaben wahr und setzt die Beschlüsse der Synode um. Er wird jeweils mit der Superintendentenwahl für acht Jahre gewählt.

Dem KSV gehören an:

  • Superintendent Dr. Karsten Schneider
  • Pfarrerin Anja Josefowitz, Assessorin
  • Pfarrer Frank Hielscher, Stellv. Assessor
  • Pfarrerin Carola Dietrich, Skriba
  • Udo Sedlaczek
  • Johannes Schütte
  • Christiane Kuchler
  • Susanne Baumert
  • Christine Busch
  • Verwaltungsleiter Thomas Sauerwein


Vertretungen:

  • Pfarrer Martin Brandhorst, Stellv. Skriba, Kamen
  • Ursula Winkelkötte-Hunke, Unna
  • Benjamin Schulze-Borgmühl, Unna
  • Werner Meier, Kamen
  • Wolfgang Freiberg, Bergkamen
Superintendent Dr. Karsten Schneider

Superintendent

Der Superintendent leitet den Kirchenkreis in gemeinsamer Verantwortung mit den übrigen Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes (KSV). Er trägt die Verantwortung für die Durchführung der Beschlüsse der Kreissynode und des Kreissynodalvorstandes.

Zu seinen Aufgaben gehört unter anderen die Vertretung des Kirchenkreises Unna in der Öffentlichkeit. Als leitender Geistlicher führt der Superintendent die Aufsicht über die Gemeinden und Presbyterien sowie über alle, die im Kirchenkreis ein Amt inne haben. Zugleich ist er Seelsorger und Berater der Pfarrer und Pfarrerinnen, Prediger und Predigerinnen und Vikarinnen und Vikare im Kirchenkreis. Zu seinen besonderen Aufgaben gehören die Ordination der Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst, die Leitung der Pfarrwahl und die Einführung der Pfarrerinnen und Pfarrer unter Mitwirkung des Kreissynodalvorstandes.

Darüber hinaus leitet er die Visitation der Gemeinden, vertritt die Kreissynode bei der Einweihung kirchlicher Räume sowie bei sonstigen Veranstaltungen, die für den Kirchenkreis von Bedeutung sind.