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Die Auferstehungskirche Weddinghofen wurde 1954 erbaut, zunächst als Kirche eines Bezirkes der Kirchengemeinde Methler. Seit 1971 gehört Weddingofen zur Friedenskirchengemeinde Bergkamen. Der Kirchbau erinnert in seiner Form an ein Ei. Der damalige Superintenden und Altpräses Alfred Buß schriebt in de Festschrift zum 50jährigen Bestehen der Kirche: „Mit dem Ei als Symbol der Auferstehung wird die nicht leicht verstehbare Osterbotschaft, die der Kirche den Namen gegeben hat, schon Kindern einsichtig. Diese die tödlichen Grenzen des Lebens sprengende Botschaft ist in Weddinghofen seit 50 Jahren in Stein und Glas gesetzt.“ Innen findet sich ein Taufstein von Carl-Ernst Kürten, eine Raupach-Orgel und ein Chorfenster "Das himmlischen Jerusalem" von Heinz Lilienthal. Eine Barbara aus Kohle für die Barbarafeiern sowie das Kreuz der Benediktinerabtei aus Meschede erinnern bis heute an die Bergbautradition des Ortes.

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Archiv

03. Mai 2019

Vorbereitung auf Umsatzsteuer

Susanne Rüße mit der Handreichung zur Umsatzsteuer der EKD – ihr Standardwerk in diesen Tagen.

Ehrenamt von Verwaltungsarbeit entlasten

Wenn am 1.1. 2021 auch Kirchen ihre Umsätze besteuern müssen, will der Ev. Kirchenkreis Unna darauf vorbereitet sein. Die Zeit bis dahin wird genutzt, um Menschen und Systeme fit zu machen. Denn: die Gemeindearbeit soll nicht erstickt werden durch die vermehrte Administration.

Ab dem Stichtag unterliegen alle Einnahmen einer Organisation, die mehr als 17.500 Euro im Jahr einnimmt, der Umsatzsteuer. Dies bedeutet, dass die Einnahmen aufgeschlüsselt werden müssen, die jeweiligen Beträge gebucht und abgerechnet werden müssen.  Verwaltungsleiter Thomas Sauerwein sieht hierin eine große Mehrarbeit auf alle zukommen, doch: „Wir wollen all diese Arbeiten fernhalten insbesondere von den Ehrenamtlichen in den Gemeinden.“ Dazu sei ein zentrales System der Steuerberechnung und –abwicklung nötig. Ob die Saalmiete des Gemeindehauses, der Basarverkauf oder die Würstchen auf dem Gemeindefest, bei solchen Aktionen gilt zukünftig das gleiche Steuerrecht wie für wirtschaftlich orientierte Unternehmen. „Wir werden bis zum Sommer 2020 hierfür die notwendige Struktur aufbauen.“ Damit hat der Kirchenkreis bereits im letzten Jahr begonnen. Mit Finanzen betraute Menschen aus Gemeinden und der Verwaltung haben Überlegungen angestellt, was für die Umstellung benötigt werde.

Dazu kommt noch professionelle Unterstützung: Seit April ist Susanne Rüße, gelernte Bankkauffrau, in der Finanzabteilung angestellt. „Zurzeit untersuche ich, ob unsere Gemeinden über die Freigrenze von 17.500 Euro Umsatz im Jahr kommen. Also  muss fast jeder Beleg einmal angepackt werden.“ Diese Arbeit soll bis Herbst des Jahres abgeschlossen sein. Dabei entstehen aber auch neue Fragen, denn die kirchlichen Aufgaben wie Verkündigung oder Seelsorge bleiben bei der Berechnung als hoheitliche Aufgaben weiterhin außen vor. „Aber was ist mit der Bibel, die Konfirmanden in einer Sammelbestellung über die Gemeinde kaufen? Ein Druckerzeugnis wird besteuert, die Dinge im Rahmen von Jugendarbeit oder Verkündigung nicht.“ So bleibt auch für die Steuerfachfrau noch einiges zu klären.

Bereits im Jahr 2015 wurde der Paragraph 2b des Umsatzsteuergesetzes neu geregelt. Damit unterliegen alle wirtschaftlichen Tätigkeiten auch von Kommunen oder Kirchen der Steuerpflicht. In Kraft tritt die Neuerung zum 1.1.2021. Im Ev. Kirchenkreis Unna schätzt Verwaltungsleiter Sauerwein alleine die Kosten für die Abwicklung bei ca. 50.000 Euro im Jahr.