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Die Stiftskirche Fröndenberg wurde ab 1230 als Klosterkirche eines Zisterzienserinnenklosters gebaut. Sie war von Anfang an mit dem märkischen Grafengeschlecht von Altena verbunden und wurde als Grabeskirche genutzt. Das Kirchenschiff selber wurde damals vom „normalen“ Volk genutzt. Der Bereich unter der Empore wurde lange als eine Art Krypta ausgewiesen. Hier fanden z.B. einige Grafen von der Mark, aber auch Äbtissinnen ihre letzte Ruhestätte (z.B. Graf Otto – 1262, Graf Engelbert – 1391). Nach gut 200 Jahren Klostertätigkeit wurden die Klosterregeln allmählich aufgegeben. Die Einrichtung wurde zu einer Versorgungsstätte für Töchter des südwestfälischen Hochadels. Der Marienaltar im Seitenschiff der Stiftskirche ist in seiner Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Er ist um 1400 entstanden und wird Konrad von Soest zugeschrieben. Er erzählt einen Marienzyklus und setzt damit kirchliche Legendenbildung und biblisches Material in Farbe um. Der Reichsadler auf dem Altar mit den Initialen FR für Friedericus Rex (Preußenkönig Friedrich) erinnert an die Fürsorgeflicht Preußens gegenüber der Stiftskirche seit der Säkularisation von 1803. Die Kirche gehört bis heute dem Land Nordrhein-Westfalen in der preußischen Rechtsnachfolge.

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Archiv

03. Mai 2019

Vorbereitung auf Umsatzsteuer

Susanne Rüße mit der Handreichung zur Umsatzsteuer der EKD – ihr Standardwerk in diesen Tagen.

Ehrenamt von Verwaltungsarbeit entlasten

Wenn am 1.1. 2021 auch Kirchen ihre Umsätze besteuern müssen, will der Ev. Kirchenkreis Unna darauf vorbereitet sein. Die Zeit bis dahin wird genutzt, um Menschen und Systeme fit zu machen. Denn: die Gemeindearbeit soll nicht erstickt werden durch die vermehrte Administration.

Ab dem Stichtag unterliegen alle Einnahmen einer Organisation, die mehr als 17.500 Euro im Jahr einnimmt, der Umsatzsteuer. Dies bedeutet, dass die Einnahmen aufgeschlüsselt werden müssen, die jeweiligen Beträge gebucht und abgerechnet werden müssen.  Verwaltungsleiter Thomas Sauerwein sieht hierin eine große Mehrarbeit auf alle zukommen, doch: „Wir wollen all diese Arbeiten fernhalten insbesondere von den Ehrenamtlichen in den Gemeinden.“ Dazu sei ein zentrales System der Steuerberechnung und –abwicklung nötig. Ob die Saalmiete des Gemeindehauses, der Basarverkauf oder die Würstchen auf dem Gemeindefest, bei solchen Aktionen gilt zukünftig das gleiche Steuerrecht wie für wirtschaftlich orientierte Unternehmen. „Wir werden bis zum Sommer 2020 hierfür die notwendige Struktur aufbauen.“ Damit hat der Kirchenkreis bereits im letzten Jahr begonnen. Mit Finanzen betraute Menschen aus Gemeinden und der Verwaltung haben Überlegungen angestellt, was für die Umstellung benötigt werde.

Dazu kommt noch professionelle Unterstützung: Seit April ist Susanne Rüße, gelernte Bankkauffrau, in der Finanzabteilung angestellt. „Zurzeit untersuche ich, ob unsere Gemeinden über die Freigrenze von 17.500 Euro Umsatz im Jahr kommen. Also  muss fast jeder Beleg einmal angepackt werden.“ Diese Arbeit soll bis Herbst des Jahres abgeschlossen sein. Dabei entstehen aber auch neue Fragen, denn die kirchlichen Aufgaben wie Verkündigung oder Seelsorge bleiben bei der Berechnung als hoheitliche Aufgaben weiterhin außen vor. „Aber was ist mit der Bibel, die Konfirmanden in einer Sammelbestellung über die Gemeinde kaufen? Ein Druckerzeugnis wird besteuert, die Dinge im Rahmen von Jugendarbeit oder Verkündigung nicht.“ So bleibt auch für die Steuerfachfrau noch einiges zu klären.

Bereits im Jahr 2015 wurde der Paragraph 2b des Umsatzsteuergesetzes neu geregelt. Damit unterliegen alle wirtschaftlichen Tätigkeiten auch von Kommunen oder Kirchen der Steuerpflicht. In Kraft tritt die Neuerung zum 1.1.2021. Im Ev. Kirchenkreis Unna schätzt Verwaltungsleiter Sauerwein alleine die Kosten für die Abwicklung bei ca. 50.000 Euro im Jahr.