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Die Johanneskirche in Frömern ist eine der ältesten Kirchen im Kirchenkreis: der Westturm stammt noch vom ersten nachweisbaren Kirchenbau aus romanischer Zeit (12. Jahrhundert). Um die Mitte des 13. Jahrhunderts erhielt die Turmhalle eine 60 cm starke Kuppel mit längsrechteckigem Grundriß. Bei der ursprünglichen romanischen Kirche handelte es sich um einen einschiffigen, zweijochigen Saalbau (7,88 x 12,76 Meter) mit halbrunder Apsis, wie man bei Grabungen während des Neubaus im 19. Jahrhundert feststellte. Die erhöht liegende Kirche war von einem Friedhof umgeben, der 1682 eine umlaufende Mauer besaß. Die Mauer und die meisten Grabsteine sind heute entfernt. Das Turmportal wurde 1876 beim Neubau vollständig erneuert. Nach dem Turmbrand 1761 bei der Schlacht von Vellinghausen wurde ein neuer spitzer 25,50 m hoher Turmhelm errichtet und die zwei über Eck gestellten Strebepfeiler hinzugefügt.

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03. Mai 2019

Vorbereitung auf Umsatzsteuer

Susanne Rüße mit der Handreichung zur Umsatzsteuer der EKD – ihr Standardwerk in diesen Tagen.

Ehrenamt von Verwaltungsarbeit entlasten

Wenn am 1.1. 2021 auch Kirchen ihre Umsätze besteuern müssen, will der Ev. Kirchenkreis Unna darauf vorbereitet sein. Die Zeit bis dahin wird genutzt, um Menschen und Systeme fit zu machen. Denn: die Gemeindearbeit soll nicht erstickt werden durch die vermehrte Administration.

Ab dem Stichtag unterliegen alle Einnahmen einer Organisation, die mehr als 17.500 Euro im Jahr einnimmt, der Umsatzsteuer. Dies bedeutet, dass die Einnahmen aufgeschlüsselt werden müssen, die jeweiligen Beträge gebucht und abgerechnet werden müssen.  Verwaltungsleiter Thomas Sauerwein sieht hierin eine große Mehrarbeit auf alle zukommen, doch: „Wir wollen all diese Arbeiten fernhalten insbesondere von den Ehrenamtlichen in den Gemeinden.“ Dazu sei ein zentrales System der Steuerberechnung und –abwicklung nötig. Ob die Saalmiete des Gemeindehauses, der Basarverkauf oder die Würstchen auf dem Gemeindefest, bei solchen Aktionen gilt zukünftig das gleiche Steuerrecht wie für wirtschaftlich orientierte Unternehmen. „Wir werden bis zum Sommer 2020 hierfür die notwendige Struktur aufbauen.“ Damit hat der Kirchenkreis bereits im letzten Jahr begonnen. Mit Finanzen betraute Menschen aus Gemeinden und der Verwaltung haben Überlegungen angestellt, was für die Umstellung benötigt werde.

Dazu kommt noch professionelle Unterstützung: Seit April ist Susanne Rüße, gelernte Bankkauffrau, in der Finanzabteilung angestellt. „Zurzeit untersuche ich, ob unsere Gemeinden über die Freigrenze von 17.500 Euro Umsatz im Jahr kommen. Also  muss fast jeder Beleg einmal angepackt werden.“ Diese Arbeit soll bis Herbst des Jahres abgeschlossen sein. Dabei entstehen aber auch neue Fragen, denn die kirchlichen Aufgaben wie Verkündigung oder Seelsorge bleiben bei der Berechnung als hoheitliche Aufgaben weiterhin außen vor. „Aber was ist mit der Bibel, die Konfirmanden in einer Sammelbestellung über die Gemeinde kaufen? Ein Druckerzeugnis wird besteuert, die Dinge im Rahmen von Jugendarbeit oder Verkündigung nicht.“ So bleibt auch für die Steuerfachfrau noch einiges zu klären.

Bereits im Jahr 2015 wurde der Paragraph 2b des Umsatzsteuergesetzes neu geregelt. Damit unterliegen alle wirtschaftlichen Tätigkeiten auch von Kommunen oder Kirchen der Steuerpflicht. In Kraft tritt die Neuerung zum 1.1.2021. Im Ev. Kirchenkreis Unna schätzt Verwaltungsleiter Sauerwein alleine die Kosten für die Abwicklung bei ca. 50.000 Euro im Jahr.