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Die Stiftskirche Fröndenberg wurde ab 1230 als Klosterkirche eines Zisterzienserinnenklosters gebaut. Sie war von Anfang an mit dem märkischen Grafengeschlecht von Altena verbunden und wurde als Grabeskirche genutzt. Das Kirchenschiff selber wurde damals vom „normalen“ Volk genutzt. Der Bereich unter der Empore wurde lange als eine Art Krypta ausgewiesen. Hier fanden z.B. einige Grafen von der Mark, aber auch Äbtissinnen ihre letzte Ruhestätte (z.B. Graf Otto – 1262, Graf Engelbert – 1391). Nach gut 200 Jahren Klostertätigkeit wurden die Klosterregeln allmählich aufgegeben. Die Einrichtung wurde zu einer Versorgungsstätte für Töchter des südwestfälischen Hochadels. Der Marienaltar im Seitenschiff der Stiftskirche ist in seiner Bedeutung nicht hoch genug einzuschätzen. Er ist um 1400 entstanden und wird Konrad von Soest zugeschrieben. Er erzählt einen Marienzyklus und setzt damit kirchliche Legendenbildung und biblisches Material in Farbe um. Der Reichsadler auf dem Altar mit den Initialen FR für Friedericus Rex (Preußenkönig Friedrich) erinnert an die Fürsorgeflicht Preußens gegenüber der Stiftskirche seit der Säkularisation von 1803. Die Kirche gehört bis heute dem Land Nordrhein-Westfalen in der preußischen Rechtsnachfolge.

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Archiv

10. März 2017

Demokratie will gelernt sein

Mit einem Zertifikat schlossen Susanne Landsberg (2.v.l.) und Sandra Niggemeier (3.v.l.) die Ausbildung zur Multiplikatorin ab. Die intensive Schulung wurde von Rüdiger Hansen (r.) und Prof. Dr. Raingard Knauer (l.) durchgeführt.

Ausbildung für Partizipation von Kindern beendet

Partizipation in Kindertageseinrichtungen, das bedeutet Mädchen und Jungen schon früh mitbestimmen und mitentscheiden zu lassen. Um die Teams in den 25 Kitas des Ev. Kirchenkreises Unna zu unterstützen und ihnen bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages zur Seite zu stehen, wurden jetzt die ersten beiden Multiplikatorinnen in einer fast einjährigen Qualifizierung ausgebildet.

Sandra Niggemeier (Fachberaterin im Referat für Kindertagesstätten) und Susanne Landsberg (Pädagogische Mitarbeiterin der Familienbildung) vom Ev. Kirchenkreis Unna nahmen am ersten Lehrgang der Bertelsmann Stiftung teil. Rund 400 Stunden büffelten sie für ihr Zertifikat, nahmen an sechs Theorieeinheiten in Zeuthen teil und entwickelten praxisbezogen mit den Erzieherinnen der Kita Billmerich ein Beteiligungsprojekt für Kinder.

Als Mulitplikatoren für Kinder und Eltern aktiv

Als Multiplikatorinnen werden sie zukünftig die Schulung und Begleitung aller Kita-Teams im Kirchenkreis übernehmen. Viel mehr noch, denn mit Susanne Landsberg, die vorwiegend für die Elternarbeit in der Familienbildung des Ev. Kirchenkreises zuständig ist, werden auch die Mütter und Väter mit eingebunden.

Dabei war die Teilnahme an der Fortbildung der Bertelsmann Stiftung „Mitentscheiden und Mithandeln in der Kita“ mehr als ein Glücksfall. Der Ev. Kirchenkreis Unna gehörte zu den 16 Trägern mit insgesamt rund 1.000 Kitas, die an der ersten Qualifizierung dieser Art teilnehmen konnten. Insgesamt hatten sich 385 Träger beworben. Weitere vier Multiplikatorinnen wird der Ev. Kirchenkreis Unna nun ausbilden lassen. Mit der Schulung begonnen haben inzwischen die Kita-Leiterinnen Andrea Woller aus Methler, Iris Hiepe aus Bergkamen, Alexandra Bartosch aus Rünthe und Almut Böckmann aus Kamen.

Mitbestimmung lernen

Im Beteiligungsprojekt der Kita Billmerich, das von Niggemeier und Landsberg im Rahmen ihrer Ausbildung mit dem Kita-Team erarbeitet wurde, ging es um die Einrichtung einer Bibliothek. Hier galt es zusammen mit den Erzieherinnen die Partizipation, also die Mitbestimmung der Kinder, zu konkretisieren und mit Leben zu füllen. So wurde beispielsweise erarbeitet, wie Kinder in den Meinungsbildungs- sowie Entscheidungsprozess mit eingebunden werden können. Über Gremien und Ausschüsse wurden zehn Raumvorschläge von den Kindern gesammelt. In geheimer Wahl entschieden sich die Mädchen und Jungen schließlich für einen Raum, den Platz des Spielhauses. Jetzt muss entschieden werden, wie die Bibliothek ausgestattet wird, mit Regalen oder Kisten, mit Stühlen oder Sitzkissen. All das passiert wiederum im Mitbestimmungsprozess.

Beteiligung und Mitbestimmung:
Ein Rechtsanspruch auf Beteiligung ist im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgelegt. Bildungseinrichtungen haben in einer demokratischen Gesellschaft die Aufgabe, demokratische Handlungsweisen und Werte erfahrbar zu machen – von Anfang an. Das demokratische Mitentscheiden und -handeln ist deshalb eine zentrale Aufgabe für die Gestaltung früher Bildung in Kindertageseinrichtungen.